Reise Visum China

Mit Ihrem Reisepass und Visum dürfen Sie nur zu Orten in China reisen, die für Touristen freigegeben sind. Seit März 1996 sind 1.220 Städte und Bezirke für Touristen freigegeben. Gebiete in China, die nicht für Touristen freigegeben wurden, dürfen nicht betreten werden. Zuwiderhandlungen werden gesetzlich geahndet. Wenn Sie in einer nicht für Ausländer freigegebenen Gegend Geschäften nachkommen wollen, müssen Sie beim örtlichen Büro für öffentliche Sicherheit eine Reiseerlaubnis beantragen. Legen Sie mit dem ausgefüllten Antragsformular für die Reiseerlaubnis einen gültige Reisepass, ein chinesisches Visum (China Visum Ratgeber) und Dokumente, die die Gründe für die Reise darlegen, vor.

Bei Genehmigung kann die jeweilige Gegend mit einem gültigen Reisepass und der Reiseerlaubnis bereist werden. Sie dürfen sich in China ausschließlich während der im Visum festgesetzten Zeitdauer bewegen. ine Verlängerung muss beim örtlichen Büro für öffentliche Sicherheit beantragt werden. Bei Beendigung Ihrer Reise in China muss ein Ausreisedokument ausgefüllt werden und an dem entsprechenden Schalter für Ausländer am Flughafen einem Einreisebeamten ausgehändigt werden.

Sobald die Dokumente mit einem Stempel genehmigt wurden, dürfen Sie aus China ausreisen. Wenn Sie sich in China mit einem Touristenvisum aufhalten, dürfen keine anderen Tätigkeiten wie eine Anstellung, religiöse Propaganda und illegale Befragungen durchgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung wird die gesetzliche Strafe angewandt.(s.a) Die chinesische Regierung schützt die gesetzmäßigen Rechte von Ausländern in China. Diese müssen den chinesischen Gesetzen Folge leisten, chinesische Sitten und Gewohnheiten respektieren und dürfen nicht die chinesische nationale Sicherheit, das öffentliche Interesse und die soziale Ordnung gefährden.

Das Gesicht zu verlieren ist für Chinesen das Schlimmste. Bleiben Sie also ruhig, selbst wenn Sie sehr verärgert sind. Beim Grüßen nicken Chinesen höflich oder verbeugen sich leicht. Einem Lächeln gibt man den Vorzug vor einem Schulterklopfen oder Umarmen. Ein Geschenk wird nicht in aller Öffentlichkeit ausgepackt. Geschenkt wird niemals eine Wanduhr; ebenso ist alles zu meiden, was mit der Zahl 4 zu tun hat, da diese mit Tod verbunden sind. Beliebt sind jedoch die Glückszahlen 6 und 8. Obwohl die Tischsitten dort rauer als in Europa sind, ist Naseputzen während des Essens verpönt.

 Seit Ende Oktober 2009 haben sich die Einreisebestimmungen für einen Aufenthalt von 90 Tagen geändert. Bitte beachten Sie die benötigten Unterlagen! Für ein Besuchervisum mit privater Unterkunft benötigen Sie folgende Unterlagen: 1x oder 2x Einreise, max. 60 Tage: Reisepass (muss noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine leere Seite für das Visum verfügen) Antragsformular, können Sie hier herunterladen (muss vollständig und gut leserlich ausgefüllt sein) 1 Lichtbild (Passfoto) 1x oder 2x Einreise, max. 90 Tage + mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig (nur für Verwandte bzw. nach Eheschließung mit Chinesen) Reisepass (muss noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine leere Seite für das Visum China verfügen).

 Antragsformular, können Sie hier herunterladen (muss vollständig und gut leserlich ausgefüllt sein) 1 Lichtbild (Passfoto) Einladungsbrief der einladenden Person in China (Inhalt: Briefkopf (Name und Adresse der einladenden Person), Zeitraum des Aufenthaltes in China und Name(n) Besucher) Ausweiskopie der einladenden Person in China Nachweis der Verwandtschaft: Heiratsurkunde / Geburtsurkunde Wenn deutsche Verwandte in China besucht werden: Kopie der Aufenthaltserlaubnis in China Wichtige Bemerkungen für Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Antragssteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Andernfalls muss der Visum-Antrag im Heimatland gestellt werden.

 

 

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